Windows

Zeitkontrolle und BegleitNavi werden grundsätzlich auf dieselbe Weise installiert.

Die Abbildungen können Zeitkontrolle zeigen. Der Ablauf bei BegleitNavi ist identisch; Name und Symbol unterscheiden sich.

Zeitkontrolle

Datei: Zeitkontrolle_0.1.8_x64-setup.exe

System: Windows 10/11 · x64

BegleitNavi

Datei: BegleitNavi_0.1.29_x64-setup.exe

System: Windows 10/11 · x64

Ablauf

Installationsschritte

Nur fortfahren, wenn der Download von dieser Website stammt und der Dateiname zur gewählten Anwendung passt.

1

Installer herunterladen

Auf der Downloadseite die gewünschte Anwendung auswählen. Die Versionsnummer im Dateinamen kann sich bei späteren Releases ändern.

2

Windows-Sicherheitswarnung prüfen

Falls Windows SmartScreen erscheint, nicht hektisch weiterklicken. Zuerst prüfen, ob der Download von dieser Website stammt.

3

Weitere Informationen öffnen

Den Link Weitere Informationen öffnen. Windows zeigt danach zusätzliche Angaben zur Datei und die weitere Schaltfläche.

4

Ausführung starten

Wenn App-Name, Dateiname und Quelle passen, über Trotzdem ausführen starten. Windows-Sicherheitsfunktionen müssen dafür nicht abgeschaltet werden.

5

Installationsassistent öffnen

Im ersten Fenster des Installationsprogramms mit Weiter fortfahren.

6

Lizenz- und Informationsdialog

Die Hinweise lesen und nur fortfahren, wenn du zustimmst. Danach wird die nächste Schaltfläche aktiv.

7

Installationsverzeichnis prüfen

Für die normale Nutzung kann der vorgeschlagene Installationsordner übernommen werden.

8

Startmenüeintrag prüfen

Der vorgeschlagene Eintrag im Startmenü kann in der Regel unverändert bleiben. Anschließend die Installation starten.

9

Installation abwarten

Warten, bis der Fortschritt abgeschlossen ist. Danach mit der angezeigten Schaltfläche weitergehen.

10

Abschluss bestätigen

Zum Abschluss Fertigstellen wählen. Wenn der Start ausgewählt ist, öffnet sich die Anwendung anschließend.

11

Erster Programmstart

Beim ersten Start die Hinweise der Anwendung lesen. Danach kann die App für die private Nutzung eingerichtet werden.